Gesundheitszeugnis-Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG

Umgangssprachlich als das “Gesundheitszeugnis” bekannt: In unserer Praxis wird die gesetzlich vorgeschriebene und offiziell anerkannte Bescheinigung nach einem Beratungsgespräch ausgehändigt. Im Vergleich zu den staatlichen Stellen entfallen für unsere Patienten die Beschaffung von Unterlagen, Voranmeldezeiten, Wartezeiten auf freie Kursplätze, Kursteilnahme zu ungünstigen Zeiten sowie Bearbeitungszeit für die Erstellung der Bescheinigung.

Kosten: 30,- Euro (bitte passend in Bar oder per ec-Karte)