Gelbfieberimpfstelle

Unsere Praxis ist eine vom Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zugelassene amtliche Gelbfieberimpfstelle mit der Registriernummer 154 und somit berechtigt, Gelbfieberimpfungen auszuführen und entsprechende Bescheinigungen nach gesetzlichen Vorgaben auszustellen.

Als ausgebildeter Arzt für Reisemedizinische Beratung und Gelbfieberimpfungen bin ich zur Untersuchung und Beratung für Aufenthalte in fernen Ländern, bei Impfangelegenheiten und bei Reisen mit Vorerkrankungen befähigt und bin auch berechtigt, entsprechende internationale Reise-Bescheinigungen auszustellen.

Verbreitungsgebiet

Äquatorial-Afrika zwischen 15° nördl. und 15° südl. Breite (u.a. Kenia, Tansania, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Sao Tomé & Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Togo, Tschad, Uganda und Zentralafrikanische Republik).

Lateinamerika vom 20. nördl. bis zum 30. südl. Breitengrad (Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch Guayana, Guayana, Kolumbien, Panama, Peru, Surinam, Venezuela, Trinidad und Tobago).

Die Karibik und Asien sind gelbfieberfrei.

Impfung

Eine Grundimpfung mindestens 14 Tage vor der Einreise, die Impfung ist nur bei autorisierten Gelbfieberimpfstellen (wie bei uns) möglich, weil der Impfstoff sehr wärmeempfindlich ist und eine autorisierte internationale Impfbestätigung ausgestellt werden muss. Das Impfserum wird einmalig unter die Haut gespritzt.

Die Impfung wird allen Reisenden (auch Kindern) in Risikogebiete dringend empfohlen und von Risikoländern bei Einreise verlangt. Der Impfschutz tritt nach ca. 10 Tagen ein und liegt bei fast 100 %. Eine Wiederholungsimpfung sollte nach 10 Jahren erfolgen.

Passiver Schutz

Neben dem Impfschutz ist zusätzlich und stets auf einen wirksamen Mückenschutz zu achten. Meiden Sie Moskitostiche zu allen Tages- und Nachtzeiten. Schützen sie sich mit Moskitonetzen, langer geschlossener Kleidung und einem Repellent (Insektenspray, etc.).

Gelbfieber ist eine schwere Virusinfektion (Erreger: Arbovirus aus der Familie der Flaviviren), die durch eine Stechmückenart (Aedes aegypti) übertragen wird. Die Stechmückenweibchen übertragen das Virus beim Stich vom Affen zum Mensch oder von Mensch zu Mensch.

Die Erkrankung beginnt 3 bis 6 Tage nach Infektion (Insektenstich und somit Übertragung des Virus) mit einem schnellem Fieberanstieg geht mit schweren Allgemeinerscheinungen (Kopf-, Muskelschmerzen, Übelkeit) einher, häufig begleitet von verlangsamtem Puls und Bindehautentzündung.

Nach einer kurzen Erholung (ca. 1 Tag) kommt es zur Organbeteiligung, Leber- und Nierenversagen vergiften den Organismus (Zeichen von Gelbsucht, daher der Name). Koma und Tod sind in bis zu 50 % der Fälle die Folge der Verlaufsformen mit Leberbeteiligung (die Sterblichkeit ungeimpfter Touristen ist höher!).

Hämorrhagisches Gelbfieber führt zu Haut- und Organblutungen.

Neben diesen schweren Verlaufsformen kommt es auch zu leichten Erkrankungen, auch symptomfreie Verläufe sind möglich.

Gegen Gelbfieber gibt es keine Medikamente. Die Behandlung erfolgt intensivmedizinisch und bezieht sich nur auf die Symptome.

Die Impfung ist in der Regel gut verträglich, gelegentlich treten Hautrötungen, Schwellungen oder auch grippeähnliche Symptome auf. In seltenen Fällen kommt es zu neurologischen Impfreaktionen. Nicht geimpft werden sollten Schwangere, Milcheiweißallergiker und Patienten mit Immundefekten.

Nach Aufenthalt in Gelbfiebergebieten ohne Impfschutz kann die Einreise in andere Länder verweigert werden.

Bei “Nichteinhalten” dieser Vorschrift werden u. U. sehr hohe Geldstrafen von den Zollbeamten “einkassiert” bzw. eine nicht vorhandene Bescheinigung gegen eine “großzügige Spende” nicht weiter verfolgt.

Aus medizinischen Gründen besteht die Möglichkeit einer Impfbefreiung, die von staatlichen Stellen beglaubigt sein muss, aber nicht unbedingt von allen Ländern anerkannt wird. Deshalb wird zur vorherigen Kontaktaufnahme zur Botschaft geraten.

Beratungen, Untersuchungen und Impfungen zur Reisemedizin und Malaria-Prophylaxe und nötige Impfstoffe und Medikamente sind Leistungen, die selbst bezahlt werden müssen, da sie nicht krankheitsbedingt erfolgen. Zunehmend sind die gesetzlichen und privaten Krankenkassen dazu übergegangen, die Kosten für Reiseimpfungen und ggf. auch für Malaria-Prophylaxe zu erstatten, da sie zur Vorsorge und Verhinderung der Ansteckung dienen und somit event. Behandlungskosten reduzieren. Ferner sollen Krankheiten nicht nach Deutschland eingeschleppt werden. Über den Link finden Sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die Reiseimpfungen teilweise oder vollständig erstatten:

Kostenerstattungen von Reiseimpfungen durch Krankenversicherungen (externer Link)